CONTROLLING-NEWS NR. 11/2024 erscheint am 15.11.2024 zum Thema Rating
15. Oktober 2024 04:28
Am 16.10.2024 startet 3. Semester mit Dr. Matthes im Bachelor-Studiengang "Public Managment" an der Dualen Hochschule Sachsen in Bautzen15. Oktober 2024 12:00
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Als Sanierer sind wir schnell und diskret
„Sanieren“ kann man mit „gesundmachen“ übersetzen. Insofern sind wir seit mehr als 20 Jahren eine Art Unternehmensarzt.
Die Krankheit durchläuft immer mehrere Phasen: strategische Krise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise.
Je früher der Arzt konsultiert wird, desto größer die Heilungschance. Deshalb scheuen Sie sich nicht, mit uns ins Gespräch zu kommen. Wir sind diskret. Sollten Sie kein sanierungsbedürftiges Unternehmen vertreten, war der Kontakt nicht umsonst. Unsere Diagnose hat dann erwiesen, dass Sie nicht in einer existentiellen Krise stecken. Eine erste kleine Diagnose können Sie unter dem Button "HILFE" selbst ausprobieren.
Die Diagnose nennt man auch Sanierungskonzept oder -gutachten. Hierfür gibt es verschiedene Standards, welche wir anwenden.
Der am weitesten verbreitete Standard ist derzeit der IDW S6 des Institutes der Wirtschaftsprüfer. In ihm fließen Diagnostik und Therapieplanung zusammen. Das Gutachten zeigt die einzelnen Stärken und Schwächen des Unternehmens, die Risiken und Chancen bei Sanierung und ohne Sanierung auf und benennt die Ursachen und das Stadium der Krise.
Im Fazit des Gutachtens geht es um die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Unternehmen, bis wann, den Turnaround schaffen kann. Wir beantworten also die Frage, inwieweit von einer positiven Fortbestehensprognose die Rede ist.
Hierfür müssen nicht nur alle strategischen, gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen benannt, terminiert und geplant werden. Es gilt auch, die Stakeholder (Eigentümer, Management, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten usw.) in den Sanierungsprozess einzubeziehen und vom Konzept zu überzeugen, damit sie ihre jeweiligen Sanierungsbeiträge leisten.
Für die Sanierung eines Unternehmens gibt es dabei zwei Hauptwege. Zum einen, die außergerichtliche Sanierung, d.h. ohne Insolvenzrecht. Zum anderen, die gerichtliche Sanierung im Insolvenzrecht, welche sich dabei solcher Verfahren wie der Planinsolvenz (eventuell mit vorgeschaltetem Schutzschirmverfahren) oder der Eigenverwaltung bedient. Selbst mittels der Regelinsolvenz sind Sanierungen der Unternehmenssubstanz, nicht des Unternehmensträgers, möglich. Wir haben alle diese Varianten in der Vergangenheit durchgeführt bzw. begleitet.
Haben die Stakeholder sich für ihre Variante der Sanierung entschieden, wird sie durch das Unternehmen unter Leitung oder bei Hilfestellung von uns durchgeführt bzw. mittels eines Sanierungscontrollings überwacht.
Während die Gutachtenerstellung mit einem Projekthonorar abgerechnet wird, erfolgt dies in der Umsetzungsberatung über ein Stundensatzhonorar.
Sie finden uns auch bei facebook unter "Betriebsberatung Dr. Matthes"
Fordern Sie unsere Unternehmensvorstellung an und kommen Sie mit
uns ins Gespräch. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.
BETRIEBSBERATUNG DR. MATTHES
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