CONTROLLING-NEWS NR. 11/2024 erscheint am 15.11.2024 zum Thema Rating
15. Oktober 2024 12:00
CONTROLLING-NEWS NR. 11/2024 erscheint am 15.11.2024 zum Thema Rating
Seit mehr als 20 Jahren unsere Aufgabe: Externes Controlling
Controlling wird als ein Führungsunterstützungssystem mit den Schwerpunkten Planung, Kontrolle und Steuerung betriebswirtschaftlicher Vorgänge begriffen. Man unterscheidet zwischen strategischem und operativem Controlling. Die wesentlichen Teilgebiete des Controllings sind aktuell:
- Finanzcontrolling
- Investitionscontrolling
- Fertigungscontrolling
- Forschungs- und Entwicklungscontrolling
- Personalcontrolling
- Marketing- und Vertriebscontrolling
- Logistikcontrolling
- Verwaltungscontrolling
- ökologisches Controlling
- social media Controlling.
Nachdem Controlling zunächst in Deutschland bei Serienfertigern, später in der gesamten Industrie und im Dienstleistungssektor Fuß fasste, setzte es sich vor zirka 15 Jahren auch in der öffentlichen Verwaltung und Non-Profit-Organisationen durch.
Das Eigen- und Fremdverständnis des Controllers wandelte sich dabei vom Zahlenlieferanten zum Reporter und Navigator über den Business Partner zum Change Agent. Ein guter Controller bleibt dabei immer Lotse und maßt sich nicht an, Kapitän zu sein.
Kleine und mittelständische Unternehmen können sich oft keine eigenen gut ausgebildeten Controller leisten, wollen im harten Wettbewerb aber auch nicht auf den Nutzen des Controllings verzichten. Die Lösung ist externes Controlling. Der Controller wird zur regelmäßigen wirtschaftlichen Begleitung oder für bestimmte zeitlich abgegrenzte Projekte "eingekauft". Er ersetzt weder das Management noch den Steuerberater, sondern ergänzt beide auf Grund seiner spezifischen Ausbildung und Erfahrung.
In größeren Unternehmen mit eigenen Controllingabteilungen bringt der externe Controller auf Zeit seine unternehmensübergreifenden Erfahrungen ein.
Jedes unserer Mandate als externer Controller beginnt dabei mit einer Kennenlernphase. Nur wenn die "Chemie" zwischen Mandant und Berater stimmt, wenn hinreichende Übereinstimmung über die Ziele des Auftrages bestehen, kommt es zum Beratungsvertrag. In diesem werden die Meilensteine des gemeinsamen Projektes genau beschrieben. Gleich ob es um zeitlich kurze oder um viele Monate dauernde Aufträge handelt, immer gilt, der Erfolg der einzelnen Phasen wird konkret abgerechnet.
Die Abrechnung des Mandats erfolgt auf Stundensatzbasis.
Wir wissen, wenn unsere Mandanten mit der erbrachten Leistung und der Art und Weise, wie diese erbracht wurde, zufrieden sind, empfehlen sie uns weiter. Dies ist höchstes Lob und preiswerteste Akquisition.
Sie finden uns auch bei facebook unter "Betriebsberatung Dr. Matthes"
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uns ins Gespräch. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.
BETRIEBSBERATUNG DR. MATTHES
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